Nikolaas Boden

   

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Datenschutz

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Mit dem Besuch dieser Website erklären Sie sich mit diesen Datenschutzbestimmungen einverstanden.
Zuletzt geändert: 24. Mai 2018
• Diese Datenschutzbestimmungen folgen den gesetzlichen Vorgaben des deutschen Telemediengesetzes TMG, der Datenschutz-Grundverordnung DSGVO (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 und des ergänzenden neuen Bundesdatenschutzgesetzes BDSG (2017) vom 30.06.2017 udn des dadurch eingeschränkten, aber nicht ungültigen Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie KunstUrhG vom 09.01.1907, geändert am 16.02.2001. Die Datenschutzbestimmungen werden unregelmäßig aktualisiert und neuen Gesetzen und Urteilen anpasst. Bitte informieren Sie sich vor jedem Besuch über Änderungen.

• Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist mir sehr wichtig! Deshalb ist meine Website mit SSL/HTTPS geschützt, erhebt keine Nutzerdaten, bindet weder Standard-HTTP-Cookies noch Flash-LSO-Cookies ein, verwendet weder Tracker wie Google Analytics, Google Adsense oder etracker noch Webdienste wie Amazon CloudFront und andere CDNs Content Delivery Networks, oder Webfonts oder externe Frameworks wie jQuery und Bootstrap, und stellt keine Verbindungen zu sozialen Netzwerken wie Facebook, Google +1, Pinterest, Tumblr oder Twitter her. Anders als oft dargestellt, gibt es sehr wohl einen Schutz Ihrer Privatsphäre.

• Alle Fotos auf meiner Website wurden im Rahmen eines Kundenauftrags oder eines künstlerischen Projekts (Erwägungsgrund 40, 44 und § 6,7 DSGVO) z.T noch mit analogen Kameras erstellt (§ 32 BDSG 2018). Keines der Fotos enthält personenbezogene EXIF- oder IPTC-Daten (Erwägungsgrund 51 DSGVO). Die abgebildeten Personen sind im Rahmen von Arbeitsprojekten aufgenommen werden (§ 26 BDSG 2018).

• Als Sofortmaßnahme zum Schutz vor den genannten Datensammlern empfiehlt sich die Verwendung von mehreren Browsern (z.B. getrennt für Hobby, Privat, Geschäft, Nachrichten, Netzwerke, Entwicklung), mittels Browser-VPNs wie bei Opera-Browser oder mit ZenMate auch mit verschiedenen IPs, einschließlich der Nutzung von Browsererweiterungen wie HTTPS Everywhere und Privacy Badger von der EFF Electronic Frontier Foundation für Mozilla und Chrome, und NoScript, BetterPrivacy für Mozilla, uBlock Origin ebenfalls für Mozilla und Click&Clean (Website ohne SSL/HTTPS). Die Erweiterungen Ghostery (siehe Heise) und Web of Trust (siehe kuketz-blog) sind nicht mehr empfehlenswert und sollten umgehend entfernt werden. Informationen zu den Einstellungen auf Android-Geräten finden Sie hier.

• Soziale Netzwerke sind beliebte Ziele von staatlichen und nichtstaatlichen Hackern. Gegen die staatlichen Hacker der Netzwerke können Sie nur politisch vorgehen, gegen die nichtstaatlichen helfen sichere, oft geänderte Passwörter, restriktive Profileinstellungen, begrenzte Anmeldezeiten und die grundsätzliche Überlegung, ob die Mitgliedschaft wirklich notwendig ist. Ob Ihr Zugang samt Passwort zum Verkauf steht, können Sie u.a. hier prüfen.

• Suchmaschinen und andere auf meine Webseite verweisende Webseiten speichern häufig Ihren Aufruf und verwenden die Daten zur Erstellung eines Persönlichkeitsprofils. Zum Schutz Ihrer Daten ist vor deren Nutzung die Lektüre der jeweiligen Datenschutzbestimmungen ebenso ratsam wie die Verwendung direkter Adressenaufrufe, Lesezeichen und alternative Suchmaschinen wie MetaGer, StartPage, DuckDuckGo oder YaCy (Website ohne SSL/HTTPS).


• Der Hostinganbieter dieser Webseite speichert Ihren Besuch in Logfiles, diese werden von uns aber weder eingesehen noch weiterverarbeitet, noch an Dritte weitergegeben. Mit dem Besuch dieser Webseite erklären Sie sich ausdrücklich mit dieser Speicherung einverstanden. Falls Sie damit nicht einverstanden sind, benutzen Sie bitte einen Anonymisierungsdienst wie Tor oder verlassen die Webseite.

• Ihr Zugangsanbieter zum Internet speichert wahrscheinlich ebenfalls Ihren Zugriff auf alle von Ihnen besuchten Webseiten. Falls Sie dies nicht möchten, wenden Sie sich an Ihren Anbieter, wechseln Sie Ihren Anbieter oder verwenden einen Anonymisierungsdienst.

• Betriebssysteme wie Android, Apple und Windows übermitteln in einigen Fällen ebenfalls Ihren Zugriff auf alle Webseiten. Dies können Sie teilweise durch persönliche Einstellungen verhindern, vollständig aber nur durch einen Wechsel Ihres Betriebssystems, am sichersten zu Tails.

• WLAN-Verbindungen können leicht mitgeschnitten werden. Bei ihrem eigenen WLAN empfiehlt sich eine ausreichende Verschlüsselung und bei einem öffentlichen WLAN die Nutzung eines Proxys mit verschlüsseltem Virtual Private Network / VPN-Tunnelzugang.

• Jeder Server, der Ihren Abruf einer Webseite über das WWW weiterleitet, hat die Möglichkeit, diese Information zu speichern und an Dritte weiterzugeben. Um dies zu unterbinden, können Sie Anonymisierungs-, Tunnel- und Proxyanbieter verwenden. Und achten Sie stets darauf, möglichst nur mit SSL/HTTPS geschützte Webseiten aufzurufen, ändern Sie Ihre Lesezeichen von HTTP zu HTTPS und nutzen HTTPS Everywhere. Websites ohne SSL/HTTPS sind auf dieser Seite mit einem entsprechenden Hinweis versehen.

• Jede Email ist wie eine Postkarte von jedem lesbar. Anleitungen zur Einrichtung PGP-verschlüsselter Emails finden Sie z.B. hier für Windows und hier für Mac. Falls Sie einen sicheren Email-Anbieter suchen, empfehlen sich ProtonMail, Posteo oder Lavabit.

• Staatliche Organisationen wie die deutschen Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, der Bundesnachrichtendienst, der Militärischen Abschirmdienst und ausländische Dienste wie das britische Government Communications Headquarters, das kanadische Canadian Security Intelligence Service und die US-amerikanische National Security Agency können Ihren Besuch auf jeder Webseite überwachen, Sie über Ihre IP, MAC-Adresse und GPS-Geräte verfolgen und Ihre Online- und Offline-Bewegungsmuster in Ihr Persönlichkeitsprofil speichern. Sollten Sie dies nicht wollen, wenden Sie sich am besten persönlich an Ihren politischen Vertreter (Website ohne SSL/HTTPS) und verwenden Anonymisierungsdienste und sichere Zugangssoftware.

• Jedes ungesicherte Gespräch per Text oder Stimme über Messenger oder Telefon kann vom Anbieter und den oben genannten Organisationen in Echtzeit mitgelesen, ausgewertet, dauerhaft gespeichert und Ihrem Persönlichkeitsprofil zugeordnet werden. Sollten Sie mich per Messenger oder Telefon kontaktieren wollen, benutzen Sie zu Ihrem eigenen Schutz Software, die alle Gespräche sicher endverschlüsselt und keine Verbindungsdaten speichert, wie zum Beispiel Signal (Hinweis: unter iOS in den Messenger-Einstellungen "CallKit" abschalten, da sonst Metadaten an Apple übertragen werden!), WhatsApp ist unsicher, da WhatsApp/Facebook alle Kontakte und Verbindungsdaten speichert und z.B. beim Gerätewechsel selbst die verschlüsselten Nachrichten auslesen kann, siehe die folgenden Berichte: The Guardian, Heise, Tobias Boelter, Open Whisper Systems.

 
• Die Anbieter der auf dieser Seite genannten Webseiten verfolgen möglicherweise ebenfalls Ihren Besuch und Ihren Weg von meiner Webseite; zum Schutz vor dieser Verfolgung empfiehlt sich z.B. Referrer Control für Mozilla.
 
• Eine gute Einleitung zum Thema bietet Alexander Lehmann mit seiner fünfteiligen Animationfilmreihe bei Vimeo an, deren Server in den USA stehen und entsprechend geringen Datenschutz bieten, siehe deren Datenschutzerklärung. Die Filme finden sich auch bei YouTube, dabei sollten Sie jedoch beachten, dass YouTube/Google erstens DoubleClick-Cookies einsetzt und Ihre IP, Geräte-MacAdresse, Telefonnummer und Telefonnutzung (falls Sie die Seiten und Videos mit einem Smartphone aufrufen), Ihren Browserverlauf, Standort, den Gerätenamen, das Betriebssystem, usw. speichert und alle dieses Daten mit Ihrer IP und Ihrem Google-Konto verbindet - siehe dazu die Datenschutzerklärung und Nutzungsbedingungen von Google - und zweitens auf der Website auch urheberrechtlich geschütze Werke ohne Genehmigungsnachweis bereitstellt, weshalb in Deutschland seit dem 18. November 2016 im Grunde jeder Verweis zu YouTube vermieden werden sollte (mehr Informationen siehe unten im Kapitel Nutzung).
 
• Eine gute Demonstration zum Thema Datenschutz finden Sie bei they-know.org (Website ohne SSL/HTTPS). Weiterführende Informationen zum sicheren, anonymen Besuch finden Sie u. a. bei Heise, prism-break.org und im Privacy-Handbuch. Und eine gute Einführung zur Sicherheit aktueller Messenger unter Android finden Sie auch bei Mike Kuketz.

• Gute englischsprachige Einführungen finden Sie ebenfalls bei prism-break.org, der bei freedom.press (Stand 2013) und in mehreren untereinander verknüpften Intercept-Artikeln, z.B. Chatting in Secret.
 
• Wenn Sie mehr über den Schutz Ihrer persönlichen Daten erfahren wollen und dazu im Internet suchen, sollten Sie mindestens anonymisierende Suchmaschinen verwenden wie MetaGer oder DuckDuckGo zusammen mit dem Opera-Browser (Hinweis: Opera speichert die Verbindungsdaten) und aktiviertem VPN oder einen anderen Browser und einem VPN-Tunnel wie OpenVPN, CyberGhost oder ZenMate oder am besten den Tor Browser. Dadurch vermeiden Sie, dass Ihre Interessen Ihrer IP zugeordnet werden können. Eine Einführung ins Tor-Netz finden Sie bei Heise.

• Vorsicht bei der Wahl von VPN-Apps für Android: Die meisten Apps überwachen den Datenverkehr, viele sind als Malware eingestuft, einige verschlüsseln nicht. Als empfehlenswert gilt F-Secure Freedome VPN von F-Secure. Sicherer ist es auch unter Android, das Tor-Netz zu nutzen, wobei Orbot alle Daten über das Tor-Netz leitet und der Tor-Browser Orfox anonyme Webseitenbesuche erlaubt. Eine Anleitung finden Sie bei Mobilsicher.
 
Für weitere Fragen wenden Sie sich an Nikolaas Boden.

Datenschutzerklärung: Copyright Uwe Hemmen www.uwe-hemmen.de

Nutzung

Nutzungsbedingungen, Nutzungsrechte, Haftungsausschluss, Urheberrecht
Mit dem Besuch dieser Website erklären Sie sich mit diesen Nutzungsbedingungen einverstanden.
Zuletzt geändert: 24. Mai 2018
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• Für alle von mir genannten Webseiten und deren Inhalte übernehme ich keine Verantwortung und empfehle, deren Nutzungsbedingungen vor dem Besuch zu lesen. Für rechtswidrige, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte sowie für Schäden, die aus der Nutzung dieser Websites entstehen, haftet allein der entsprechende Anbieter. Auch eine Garantie für die Erreichbarkeit der genannten Adressen kann nicht gegeben werden.

• Die auf dieser Seite genannten Webadressen sind im Sinne des EuGH-Urteils vom 8. September 2016 (ECLI:EU:C:2016:644) (Website ohne SSL/HTTPS) nicht mit "Gewinnerzielungsabsicht" angegeben, sondern ausschliesslich zur Bereitstellung weiterer Informationen zum Thema Datenschutz, wobei es sich zum einen um rechtlich zwingend notwendige Belege (Stichwort: Plagiat) in Form von Quellenangaben und Literaturverweise handelt und zum anderen um Leseempfehlungen im Rahmen der Meinungs- und Informationsfreiheit, um lange Zitate zu vermeiden und die Ausführungen kurz zu halten.

• Das EuGH-Urteil nennt die Bedingungen zur Verpflichtung einer Prüfung der Webadressen auf Urheberverletzung: "(46) Darüber hinaus kann es sich insbesondere für Einzelpersonen, die solche Links setzen wollen, als schwierig erweisen, zu überprüfen, ob die Website, zu der diese Links führen sollen, Zugang zu geschützten Werken geben, und gegebenenfalls, ob die Inhaber der Urheberrechte an diesen Werken deren Veröffentlichung im Internet erlaubt haben. Dies ist erst recht dann schwer zu ermitteln, wenn für diese Rechte Unterlizenzen erteilt worden sind. Ferner kann der Inhalt einer Website, zu der ein Hyperlink Zugang gibt, nach der Platzierung des Links unter Aufnahme geschützter Werke geändert werden, ohne dass sich derjenige, der den Link geschaffen hat, dessen notwendig bewusst sein muss. (47) Zum Zweck der individuellen Beurteilung des Vorliegens einer „öffentlichen Wiedergabe“ im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29 muss daher, wenn das Setzen eines Hyperlinks zu einem auf einer anderen Website frei zugänglichen Werk von jemandem vorgenommen wird, der dabei keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt, berücksichtigt werden, dass der Betreffende nicht weiß und vernünftigerweise nicht wissen kann, dass dieses Werk im Internet ohne Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers veröffentlicht wurde.(48) Wenn auch in einem solchen Fall der Betreffende das Werk der Öffentlichkeit dadurch verfügbar macht, dass er anderen Internetnutzern direkten Zugang zu ihm bietet (...), handelt er doch im Allgemeinen nicht in voller Kenntnis der Folgen seines Tuns, um Kunden Zugang zu einem rechtswidrig im Internet veröffentlichten Werk zu verschaffen. Überdies konnte, wenn das fragliche Werk bereits ohne Zugangsbeschränkung im Internet auf der Website verfügbar war, zu der der Hyperlink Zugang gibt, grundsätzlich das gesamte Internetpublikum darauf bereits auch ohne diese Handlung zugreifen.(49) Ist dagegen erwiesen, dass der Betreffende wusste oder hätte wissen müssen, dass der von ihm gesetzte Hyperlink Zugang zu einem unbefugt im Internet veröffentlichten Werk verschafft – weil er beispielsweise von dem Urheberrechtsinhaber darauf hingewiesen wurde –, so ist die Bereitstellung dieses Links als eine „öffentliche Wiedergabe“ im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29 zu betrachten."

• Der Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 18. November 2016 (Az. 310 O 402/16) verstößt gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (es kann nicht verlangt werden, alle verlinken Websites rechtsverbindlich zu überprüfen), gegen das deutsche Grundgesetz (Artikel 5 Absatz 1 "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten."), gegen die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Website ohne SSL/HTTPS) (Artikel 11 Absatz 1: "Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben."), und gegen das genannte EuGH-Urteil, indem es pauschal allen Anbietern eine "Gewinnerzielungsabsicht" unterstellt, jeden Literaturverweis im Web als "öffentliche Wiedergabe" und "Zugänglichmachung" aller darunter zu findenden Webseiten und Medien behandelt und jeden "Linksetzer" dazu verpflichtet, alle diese Seiten und Medien auf eine Urheberrechtsverletzung zu überprüfen.

• Bis zum heutigen Datum ist mir keine Verletzung des Urheberrechts auf den von mir genannten Websites oder den von dort verwiesenen Websites gemeldet worden und ich habe trotz sorgfältiger Prüfung bis heute auch keine festgestellen können. Auf Verweise zu bekannten Websites mit Urheberrechtsverletzungen (z.B. YouTube) habe ich verzichtet, auf die Webseiten von Google, des EuGH, des deutschen Gesetzgebers und des Landgerichts Hamburg habe ich nur auf die rechtlich relevanten Unterseiten verwiesen, eine Prüfung aller Seiten von Google, der Gerichte und Gesetzgeber ist mir nicht möglich, von weiteren Seiten dieser Anbieter distanziere ich mich deshalb ausdrücklich.

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